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Ausdruckmarkierung
Die Vorschriftensammlung Meine Gesetze bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene einzelne Vorschriften zu einer persönlichen Vorschriftenliste zusammenzustellen, die Sie dann ausdrucken können. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Wenn Sie eine Vorschrift aufgerufen haben, die Sie Ihrer persönlichen Druckliste hinzufügen möchten, klicken Sie auf das Druckersymbol "Marke", das sich rechts oben direkt unter der orangefarbenen Navigationsleiste befindet. Es erscheint dann in dem Druckersymbol ein kleines rotes Häkchen das anzeigt, dass diese Vorschrift für die Druckliste markiert ist. Möchten Sie die Vorschrift aus der Druckliste löschen, klicken Sie das Druckersymbol erneut an. Das Häkchen verschwindet und die Druckmarkierung ist gelöscht.
Die gesamte Druckliste rufen Sie auf, indem Sie in der Navigationsleiste den Button "Druckmarken" anklicken. Von dort aus können Sie die gesamte Liste der markierten Vorschriften ausdrucken. Weiter besteht die Möglichkeit, die gesamte Liste der markierten Vorschriften wieder löschen.
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