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Notizfunktion
Wie in einer gedruckten Vorschriftensammlung können Sie in Ihrer Sammlung Meine Gesetze zu jeder Vorschrift individuelle Notizen machen. Hierzu klicken Sie auf den Button "Neue Notiz". Zu der gerade aufgerufenen Vorschrift öffnet sich ein Textfeld, in das Sie persönliche Notizen und Anmerkungen schreiben können. Indem Sie auf den Button "Notiz speichern" unter dem Textfeld klicken, speichern Sie Ihre Notizen dauerhaft zu der jeweiligen Vorschrift. Die Notizen bleiben auch bei späteren Aktualisierungen erhalten. Weitere Informationen zu der Notizfunktion finden Sie unter dem Punkt "Buttonleiste", dort zu den Buttons "Notizliste" und "Neue Notiz/Notiz bearbeiten".
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